Artikel 1 Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden unter folgenden Begriffen verstanden:
- Kas20: die Gesellschaft mit beschränkter Haftung De wooncontainer BV, gegründet und mit eingetragenem Sitz in (1424NW) Noorddammerweg 35, De Kwakel, Niederlande (Handelskammernummer 77299671, Umsatzsteuernummer NL860963548B01, Telefon +31 20 2101966, E-Mail info@kas20.nl).
-
Der Käufer: jede Person, die – in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes (Unternehmen) oder als Privatperson (Verbraucher) – mit Kas20 einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte oder für die Kas20 ein Angebot unterbreitet oder eine Lieferung oder Dienstleistung erbringt.
Artikel 2 Anwendbarkeit
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Bestellungen, Angebote, abgeschlossenen Verträge sowie erbrachten und zu erbringenden Leistungen und Handlungen. Die Anwendbarkeit etwaiger ergänzender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers ist ausgeschlossen.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die Bestimmungen des Vertrags Vorrang.
Artikel 3 Angebote und Verträge
- Alle Angebote ohne angegebene Gültigkeitsdauer sind unverbindlich. Offensichtliche Irrtümer, wie beispielsweise falsche Preisangaben, Kalkulationsfehler oder Schreibfehler, auf der Kas20-Website, in Anzeigen, Angeboten und Kostenvoranschlägen, Veröffentlichungen, Auftragsbestätigungen oder sonstigen Dokumenten von Kas20 sind nicht verbindlich.
- Kas20 darf von der Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Käufer bereitgestellten Daten, Zeichnungen usw. ausgehen. Das Angebot wird auf dieser Grundlage erstellt.
- Der Vertrag wird schriftlich geschlossen. Änderungen oder Abweichungen von Bestellungen durch den Käufer sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Kas20 gültig, wofür Kosten in Rechnung gestellt werden können. Wenn Änderungen erforderlich sind, muss der Käufer uns dies innerhalb von fünf Tagen nach der Vereinbarung (Zahlung) schriftlich mitteilen.
- Bei Geschäftskunden ist Kas20 berechtigt, neben der weiteren Vertragserfüllung auch eine Anzahlung des vollen Kaufpreises oder eine Sicherheitsleistung vom Kunden zu verlangen.
Artikel 4 Qualität und Beschreibung
- Kas20 verpflichtet sich, die Ware vereinbarungsgemäß an den Käufer zu liefern.
-
Bei Sonderanfertigungen sind geringe Maßabweichungen zulässig. Bei der Herstellung von Holzprodukten sind Abweichungen bis zu 3 % zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Für Höhenunterschiede zwischen den Tischen ist eine Toleranz von 1–2 % zulässig.
- Die Keramikplatten sind alle einzigartig und das Muster/die Farbe können von der Abbildung auf der Website abweichen. Wenn Sie sich für eine Facetten-/Grundplatte entscheiden, wird Pressholz unter die Keramik gelegt.
- Es gibt verschiedene Materialien mit unterschiedlichen Oberflächen. Eichenfurnier (eine Schicht aus massiver Eiche auf Pressholz), massive Eiche, massiver Nussbaum und Muster (Mosaik, Fischgrät, Stern und Ungarische Spitze, bei der eine Schicht aus massiver Eiche auf Pressholz gelegt wird). Jeder Tisch aus diesen Materialien ist einzigartig und kann sich in Farbe, Astzahl oder Oberfläche vom Ausstellungsmodell unterscheiden.
Artikel 5 Eigentumsvorbehalt und geistiges Eigentum
- Kas20 behält sich das Eigentum an den verkauften Produkten vor, bis der Käufer den Preis (und etwaige zusätzliche Kosten) vollständig bezahlt hat. Während des Eigentumsvorbehalts wird der Käufer das Eigentum an den Produkten nicht an Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belasten, es sei denn, der normale Geschäftsbetrieb des Käufers erfordert die Übertragung der Produkte.
- Für von Kas20 erstellte Angebote, Entwürfe, Abbildungen, Zeichnungen, Modelle und dergleichen gelten die Urheber- und geistigen Eigentumsrechte von Kas20, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Artikel 6 Lieferzeit
- Die Lieferzeiten sind Richtwerte. Bei der Festlegung der Lieferzeiten geht Kas20 davon aus, dass die Bestellung unter den ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen ausgeführt werden kann.
- Die Lieferzeit beginnt erst, wenn alle kaufmännischen und technischen Einzelheiten geklärt sind, alle erforderlichen Daten im Besitz von Kas20 sind und, sofern vereinbart, die Anzahlung eingegangen ist.
- Kas20 verpflichtet sich, die angegebene Lieferzeit so weit wie möglich einzuhalten, haftet jedoch nicht für die Folgen einer Überschreitung, die Kas20 nicht hätte verhindern können. Wird die ursprüngliche Lieferzeit überschritten, wird Kas20 eine zusätzliche Frist zur Lieferung gewährt. Diese zusätzliche Frist entspricht der ursprünglich geschätzten Lieferzeit, maximal jedoch 90 Tage.
- Ein solcher Selbstbehalt verpflichtet Kas20 nicht zu einer Entschädigung und berechtigt den Käufer auch nicht zur Kündigung des Vertrags.
Artikel 7 Gefahrenübergang
- Sofern nicht anders vereinbart, umfasst der Vertrag den Transport der gekauften Waren durch Kas20, wobei Kas20 das Risiko von Beschädigung und Verlust trägt. Wird die gekaufte Ware durch einen professionellen Spediteur geliefert, ist Kas20 verpflichtet, für eine ausreichende Versicherung zu sorgen.
- Schäden am Eigentum des Kunden, die durch Kas20 (oder seine Mitarbeiter) verursacht wurden, müssen auf dem bei Kas20 eingereichten Kassenbon vollständig und deutlich beschrieben werden. Andernfalls gilt die Ware als unbeschädigt. Kann der Kunde die gelieferte Ware bei Lieferung nicht prüfen, muss dies auf dem Kassenbon vermerkt werden.
Artikel 8 Die Lieferung
- Der Käufer ist verpflichtet, für die Erreichbarkeit des Lieferorts zu sorgen und im Rahmen seiner Möglichkeiten alles zu unternehmen, um eine reibungslose Lieferung zu ermöglichen. Darüber hinaus hat der Käufer dafür zu sorgen, dass der Lieferort ordnungsgemäß gesichert werden kann.
- Ist der Lieferort zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erreichbar, beispielsweise weil die gekaufte Ware zu groß ist, um dorthin zu gelangen, so geht dies zu Lasten des Käufers und die dadurch entstehenden Frachtkosten, Lagerkosten und dergleichen gehen zu seinen Lasten.
- Der Kunde muss Kas20 vor Vertragsabschluss darüber informieren, ob für eine ordnungsgemäße Lieferung der Einsatz von Hilfsmitteln wie Hebezeugen oder Kränen erforderlich ist. In diesem Fall wird im Vertrag festgelegt, wer die Kosten und Risiken des Einsatzes dieser Hilfsmittel trägt. Bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden gehen die Kosten für den Einsatz dieser Hilfsmittel zu seinen Lasten.
- Stühle müssen vom Käufer selbst zusammengebaut werden.
- Ist der Kunde zum Zeitpunkt der Lieferung nicht anzutreffen, beispielsweise aufgrund von Abwesenheit, so geht dies zu Lasten des Kunden.
- Sollte der Kunde nicht an der Lieferadresse anzutreffen sein und keine Verschiebungs-E-Mail versendet worden sein, geht dies zu Lasten des Kunden.
Artikel 9 Die Lagerung von Waren
- Werden die Produkte zum vereinbarten Liefertermin angeboten, aber nicht abgenommen und liegen keine Hinweise auf eine mangelhafte Lieferung vor, wird Kas20 innerhalb einer angemessenen Frist eine zweite Lieferung vornehmen. Nach Ablehnung oder nach der zweiten Lieferung ist Kas20 berechtigt, dem Käufer die Lagerkosten sowie etwaige weitere Schäden und Kosten in Rechnung zu stellen.
- Wird auch die zweite Lieferung nicht angenommen und ist dies dem Käufer zuzuschreiben, fordert Kas20 die Erfüllung des Vertrags schriftlich auf und gewährt dem Käufer eine Frist von bis zu 30 Tagen zur Abholung der Ware. In diesem Fall ist Kas20 auch berechtigt, den Vertrag (teilweise) aufzulösen. In diesem Fall ist der Käufer verpflichtet, Kas20 den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Artikel 10 Zahlung
- Die Zahlung muss in Euro erfolgen. Die Preise von Kas20 geben an, ob sie inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer sind.
- Bei Verkäufen über den Webshop zahlt der Käufer den vollen Rechnungsbetrag inklusive Transportkosten bei der Bestellung. Alternativ können 50 % des Kaufpreises inklusive Transportkosten bei der Bestellung und 50 % bei Lieferung bezahlt werden. Erfüllt Kas20 einen Vertrag in Teillieferungen, ist sie berechtigt, die Zahlung für jede Teillieferung zu verlangen. Der Käufer erhält für jede Teillieferung eine Teilrechnung.
- Alle Zahlungen müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug beim Käufer eingegangen sein. Die Zahlung muss vor Lieferung vollständig erfolgen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer von Rechts wegen in Verzug und schuldet daher die gesetzlichen Zinsen gemäß Artikel 6:119 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Unternehmer schulden für den Zeitraum, in dem sie mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug sind, die gesetzlichen Handelszinsen gemäß Artikel 6:119a des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
- Unbeschadet der Bestimmungen in Absatz 5 dieses Artikels wird Kas20 dem Verbraucher nach Eintritt des Zahlungsverzugs eine Mahnung schicken und ihn auffordern, innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag nach der Mahnung zu zahlen. Der Verbraucher wird außerdem darüber informiert, dass ihm bei Nichtzahlung außergerichtliche Inkassokosten entstehen und wird über die Höhe dieser Inkassokosten informiert.
- Kas20 ist berechtigt, den geschuldeten Betrag ohne weitere Inverzugsetzung einzuziehen. In diesem Fall ist Kas20 berechtigt, Dritte mit der Einziehung zu beauftragen. In diesem Fall haftet der Käufer auch für außergerichtliche Inkassokosten, deren Höhe sich nach dem Gesetz über außergerichtliche Inkassokostennormen und der dazugehörigen Verordnung bestimmt.
Artikel 11 Widerruf/Kündigung des Vertrags
- Der Großteil der von Kas20 hergestellten und/oder gelieferten Waren ist maßgefertigt und nicht vorgefertigt. Dies bezieht sich auf alle im Werk von Kas20 hergestellten Artikel. Dazu gehören alle maßgefertigten Tische, Bänke, Couchtische, Schränke, TV-Möbel und Wandregale. Dies schließt auch Sitzmöbel ein, die nicht von Kas20 selbst hergestellt, sondern in einer Fabrik maßgefertigt werden. Auch im Falle eines Fernabsatzvertrags oder eines außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrags zwischen Kas20 und einem Verbraucher steht dem Verbraucher kein Widerrufsrecht zu, da die Produkte nach den Vorgaben des Verbrauchers hergestellt und geliefert werden und/oder auf der Grundlage der individuellen Auswahl oder Entscheidung des Verbrauchers hergestellt werden.
- Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden, sofern Kas20 zustimmt, ohne dass ein Vertragsbruch vorliegt. In diesem Fall hat Kas20 Anspruch auf eine Entschädigung, die sich aus den entstandenen Verlusten und entgangenen Gewinnen zusammensetzt, wie von Kas20 bewertet und festgelegt.
- Kas20 ist berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn es aufgrund höherer Gewalt vorübergehend daran gehindert ist, seinen vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nachzukommen. Liegt ein nicht zurechenbarer Verstoß vor und ist oder wird die Erfüllung dauerhaft unmöglich, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag für den noch nicht erfüllten Teil der Verpflichtungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Parteien haben keinen Anspruch auf Ersatz von Schäden, die ihnen durch die Aussetzung oder Kündigung im Sinne dieses Artikels entstanden sind oder entstehen werden.
- Wenn der Käufer für insolvent erklärt wird, einen Zahlungsaufschub beantragt oder sich für eine Liquidation entscheidet, hat Kas20 das Recht, den Vertrag sofort ganz oder teilweise aufzulösen und alle gelieferten Produkte, die noch nicht bezahlt wurden, zurückzunehmen, unbeschadet seines Anspruchs auf Entschädigung.
Artikel 12 Garantie
- Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate ab Lieferdatum des Produkts. Wurde eine andere Gewährleistungsfrist vereinbart, gelten die übrigen Abschnitte dieses Artikels ebenfalls.
- Kas20 behält sich das Recht vor, jeden Mangel in jedem Fall zu beheben. Daher erstattet Kas20 keine Reparaturen durch Dritte, es sei denn, Kas20 hat diesen zuvor schriftlich zugestimmt. Die Haftung von Kas20 beschränkt sich nach Ermessen von Kas20 auf die kostenlose Reparatur eines defekten Produkts oder den (teilweisen) Ersatz dieses Produkts.
- Der Käufer ist gesetzlich verpflichtet, Schäden so weit wie möglich zu vermeiden oder zu begrenzen und das Produkt ordnungsgemäß und angemessen zu pflegen und zu behandeln. Abweichungen in Farbe, normaler Abnutzung, Struktur usw. können das Recht auf Gewährleistung und/oder Schadensersatz einschränken oder ausschließen. Dies ist der Fall, wenn die Abweichungen nach geltenden, üblichen Normen oder Handelspraktiken technisch akzeptabel sind. Für Abweichungen im Holz, einschließlich Schrumpfen, Ausdehnung, Verfärbung oder anderen holzbedingten Eigenschaften, wird keine Gewährleistung übernommen. Darüber hinaus wird keine Gewährleistung für Produkte übernommen, die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht neu waren, oder für Waren oder Teile, für die eine Herstellergarantie gilt.
Artikel 13 Haftung
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von Kas20 für Schäden, die durch Mängel der gelieferten Produkte verursacht werden, auf den Nettorechnungsbetrag der gelieferten Waren beschränkt, es sei denn, die Folgen dieser Haftungsbefreiung sind für den Käufer nachweislich unzumutbar.
-
Kas20 haftet niemals für indirekte Schäden, einschließlich Schäden an Dritten oder entgangenen Gewinn, es sei denn, die Folgen dieser Haftungsbeschränkung sind für den Käufer nachweislich unangemessen belastend.
Artikel 14 Beschwerden
- Reklamationen müssen Kas20 unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Dies kann bis zu 14 Tage nach Lieferung erfolgen. Der Käufer muss die Produkte unverzüglich nach Erhalt auf sichtbare Mängel untersuchen. Reklamationen, die nach 14 Tagen gemeldet werden, müssen von Kas20 nicht mehr bearbeitet werden, es sei denn, es liegt ein versteckter Mangel vor. Ist eine Einreichung innerhalb dieser Frist nicht zumutbar, gilt die 14-tägige Frist ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel entdeckt wurde oder hätte entdeckt werden können. Die Reklamation muss eine Beschreibung der Beanstandungen und der festgestellten Mängel enthalten.
- Reklamationen, die aufgrund von Anpassungen oder Arbeiten am Produkt oder entgegen dem Rat von Kas20 entstehen, müssen nicht von Kas20 bearbeitet werden.
Artikel 15 Anwendbares Recht
Für alle Angebote, Verträge und deren Durchführung gilt ausschließlich niederländisches Recht.